SkiHütte Südtirol

AGB Reisebedingungen
Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.


1. Abschluß des Reisevertrages
Ihre telefonische oder schriftliche Anmeldung oder Anmeldung per Internet ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einschluss unserer Reise- und Zahlungsbedingungen, die Sie damit anerkennen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrer Buchungsstelle die Reiseanmeldung schriftlich bestätigen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Anmeldung bei uns


2. Buchung
a) An- und Restzahlung
Nach Erhalt von Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zzgl. Buchungsgebühr € 25,-- sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist Zug um Zug gegen Übersendung der Reiseunterlagen fällig. Die Übersendung erfolgt ca. 4 Wochen vor Reisebeginn.
d) Kaution
Bei Übernahme des Objekts oder des Schlüssels wird von der örtlichen Verwaltung eine Kaution erhoben werden, die zur Verrechnung der Nebenkosten etc. vorgesehen ist. Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und unter Aufrechnung der Nebenkosten zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
e) Kurzreisezuschlag
Bei Buchung mit einer Reisedauer unter 7 Tagen wird ein Kurzreisezuschlag in Höhe von 20% des Reisepreises berechnet. Nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.
f) Internetbuchungen
Buchungen, die via Internet-Homepage  getätigt werden, unterliegen ebenfalls den Reisebedingungen . Mit der Buchung per Internet bestätigt der Kunde diese Reisebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
g) Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Sie sind aber nur dann gültig, wenn sie  schriftlich bestätigt werden.


3. Leistungen
a) Die Reisevorbereitung und Bearbeitung Ihrer Reservierung nehmen wir gewissenhaft vor und erfüllen die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß; Für Angaben in Prospekten von Ferienorten und Liftgesellschaften können wir keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von uns oder unseren Vertretungen ausgegeben bzw. den Reiseunterlagen beigefügt waren, es sei denn, wir hätten die Unrichtigkeit der Angaben gekannt oder kennen müssen; gleiches gilt für Skipassermäßigungen (Fremdleistungen der Liftgesellschaften). Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind keine Leistungen von uns und fallen daher auch nicht unter unseren Verantwortungsbereich. Dies gilt insbesondere für Entfernungs- und Zeitangaben bezüglich Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Sportstätten, Skipasspreise, Sportgeräteverleih etc.
b) Belegung des Mietobjekts
Die Wohneinheiten dürfen nur mit der angegebenen Personenzahl (auch Kinder ab dem 3. Lebensjahr zählen als volle Person) bzw. laut Angaben der Reisebestätigung belegt werden, überzählige Personen können wir ausweisen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit zusätzlichen Personen über die Ausschreibung hinaus, muss in der Regel damit gerechnet werden, dass keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden sind. Die Benutzung des Mietobjekts durch andere als die in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung.
c) Abbildungen
im Prospekt stellen nur Beispiele der Inneneinrichtung oder des Typs der Ferienwohnung dar, grundsätzlich jedoch den beispielhaft wiedergegebenen Einrichtungen gleichwertig sind.
e) Haustiere
Das Mitnehmen von Haustieren (Hund oder Katze) ist in den Monaten April bis September bis einer Schulterhöhe von 30cm gestattet. In den Monaten Oktober bis März ist das Mitnehmen von Haustieren nicht gestattet.

f) In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 14.00 Uhr übernehmen und zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr zurückzugeben. Bei Anreiseverzögerung ist die Verwaltung am Ferienort unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie die vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.
g) Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
h) Mängel
auch während der Mietzeit entstehende Mängel, müssen Sie umgehend bei der örtlichen Verwaltung melden. Bei Übernahme und Rückgabe des Mietobjekts sind etwaige Mängel oder Schäden sofort der Verwaltung zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen.
i) Zur Grundreinigung
Zur Grundreinigung zählen  die Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. (auch wenn die Endreinigung in der Reiseleistung enthalten oder gesondert zu bezahlen ist). Die Endreinigung umfasst zusätzlich u.a. die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC.
j) Sämtliche Angaben im Prospekt bzw. auf der Homepage stellen Beschaffenheitsangaben dar und sind keine Garantien, soweit nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
4.a. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,
Rücktritt (gilt nicht bei Rücktritt gem. Zf. 5). Bei Rücktritt wird zusätzlich zur Buchungsgebühr eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens € 25,- fällig, es sei denn, die Bearbeitungsgebühr ist nachweislich geringer. Bei Rücktritt vom 90. Tag bis 30. Tag vor Mietbeginn wird zusätzlich die Hälfte des Reisepreises berechnet. Bei einem späteren Rücktritt muss der gesamte Reisepreis bezahlt werden.

4.b.
 1. Erhält der Eigentümer die schriftliche Annullierung früher als 6 Wochen vor dem Anreisedatum, wird der bereits bezahlte Betrag bis auf die Kosten für den Annullierungsvertrag und die Buchungsgebühr rückerstattet. 2. Erhält der Eigentümer die Annullierung innerhalb der letzten 6 Wochen vor Anreisedatum erhält der Kunde, bis auf 20% Selbstbehalt.  Berechtigte Rücktrittsgründe: - schwere Krankheit oder Unfall mit erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung, die einen Reiseantritt unmöglich machen; Todesfall, Schwangerschaft. Gültig für jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden - 1b) schwere Krankheit, Unfall mit erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Todesfall eines nahen Verwandten wie Vater, Mutter, Ehepartner, Schwester, Bruder oder Kind. Gültig für jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden Die oben angeführten Rücktrittsgründe müssen innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt an uns weitergeleitet werden. Die Reiserücktrittsgründe sind mittels Attest oder anderer Urkunden unverzüglich - spätestens aber 14 Tage nach Bekanntgabe des Rücktrittgrundes dem Vermieter nachzuweisen.


5. Leistungs- und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.


6. Gewährleistung
Beschwerden oder Mängelrügen teilen Sie uns bitte unverzüglich nach der Ankunft mit, so dass diese abgeschafft werden. Wir sind berechtigt, Abhilfe durch eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen, es sei denn, dies erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.


7. Mängel
Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen oder kündigen, wenn trotz fruchtlosen Abhilfeverlangens die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.


8. Mitwirkungspflicht
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden..


9. Haftung
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit wir einen Schaden Ihrerseits weder vorsätzlich noch grob fahrlässig noch dadurch herbeigeführt haben, dass eines unserer vertretungsberechtigten Organe gegen eine Vertragsverpflichtung schuldhaft verstoßen hat. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Krieg, Streik und Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen usw. sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere, wenn diese Störungen durch Höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind. In vorbezeichneten Fällen höherer Gewalt können Sie jedoch verlangen, dass die Reiseleistungen den geänderten Verhältnissen angepasst werden, soweit dies möglich und uns zumutbar ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisediebstahls-, Krankheits- und Unfallversicherung. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Zusatzleistung lediglich vermittelt.


10. Paß-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einreise benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Visa und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom Hüttendorf Carpe Diem bedingt sind.


11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die hier aufgeführten Reisebedingungen.
a) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 10 nicht verbunden.


12. Allgemeines
Alle Angaben entsprechen dem Stand 05/2007. Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle vorangegangenen Ausschreibungen ihre Gültigkeit. Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.


13. Veranstalter
Ludwig Mack

 
 
info@skihuette-suedtirol.de