AGB Reisebedingungen
Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und die von ihm
mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
1. Abschluß des Reisevertrages
Ihre telefonische oder schriftliche Anmeldung oder Anmeldung per
Internet ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Reisevertrages unter Einschluss unserer Reise- und Zahlungsbedingungen,
die Sie damit anerkennen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich,
wenn wir Ihnen bzw. Ihrer Buchungsstelle die Reiseanmeldung schriftlich
bestätigen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb 10 Tagen nach Eingang
der Anmeldung bei uns
2. Buchung
a) An- und Restzahlung
Nach Erhalt von Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 20%
des Reisepreises zzgl. Buchungsgebühr € 25,-- sofort zur Zahlung fällig.
Der Restbetrag ist Zug um Zug gegen Übersendung der Reiseunterlagen
fällig. Die Übersendung erfolgt ca. 4 Wochen vor Reisebeginn.
d) Kaution
Bei Übernahme des Objekts oder des Schlüssels wird von der örtlichen
Verwaltung eine Kaution erhoben werden, die zur Verrechnung der
Nebenkosten etc. vorgesehen ist. Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer
Rückgabe des Mietobjekts und unter Aufrechnung der Nebenkosten
zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst
nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die
Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters
nicht berührt.
e) Kurzreisezuschlag
Bei Buchung mit einer Reisedauer unter 7 Tagen wird ein
Kurzreisezuschlag in Höhe von 20% des Reisepreises berechnet. Nur mit
Zustimmung des Vermieters möglich.
f) Internetbuchungen
Buchungen, die via Internet-Homepage getätigt werden, unterliegen
ebenfalls den Reisebedingungen . Mit der Buchung per Internet bestätigt
der Kunde diese Reisebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
g) Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Sie sind aber
nur dann gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungen
a) Die Reisevorbereitung und Bearbeitung Ihrer Reservierung nehmen wir
gewissenhaft vor und erfüllen die vertraglich vereinbarte Leistung
ordnungsgemäß; Für Angaben in Prospekten von Ferienorten und
Liftgesellschaften können wir keine Haftung übernehmen, auch wenn sie
von uns oder unseren Vertretungen ausgegeben bzw. den Reiseunterlagen
beigefügt waren, es sei denn, wir hätten die Unrichtigkeit der Angaben
gekannt oder kennen müssen; gleiches gilt für Skipassermäßigungen
(Fremdleistungen der Liftgesellschaften). Örtliche Gegebenheiten, die
nicht das Ferienobjekt betreffen, sind keine Leistungen von uns und
fallen daher auch nicht unter unseren Verantwortungsbereich. Dies gilt
insbesondere für Entfernungs- und Zeitangaben bezüglich Restaurants,
Einkaufsmöglichkeiten, Sportstätten, Skipasspreise, Sportgeräteverleih
etc.
b) Belegung des Mietobjekts
Die Wohneinheiten dürfen nur mit der angegebenen Personenzahl (auch
Kinder ab dem 3. Lebensjahr zählen als volle Person) bzw. laut Angaben
der Reisebestätigung belegt werden, überzählige Personen können wir
ausweisen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit zusätzlichen
Personen über die Ausschreibung hinaus, muss in der Regel damit
gerechnet werden, dass keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und
entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden sind. Die Benutzung des
Mietobjekts durch andere als die in der Buchungsbestätigung angegebenen
Personen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung.
c) Abbildungen
im Prospekt stellen nur Beispiele der Inneneinrichtung oder des Typs der
Ferienwohnung dar, grundsätzlich jedoch den beispielhaft wiedergegebenen
Einrichtungen gleichwertig sind.
e) Haustiere
Das Mitnehmen von Haustieren (Hund oder Katze) ist
in den Monaten April bis September bis einer Schulterhöhe von 30cm
gestattet. In den Monaten Oktober bis März ist das Mitnehmen von
Haustieren nicht gestattet.
f) In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 14.00 Uhr
übernehmen und zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr zurückzugeben. Bei
Anreiseverzögerung ist die Verwaltung am Ferienort unverzüglich zu
verständigen. Sollten Sie die vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann
ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.
g) Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt
einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie
verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle
Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie
sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder
das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu
ersetzen.
h) Mängel
auch während der Mietzeit entstehende Mängel, müssen Sie umgehend bei
der örtlichen Verwaltung melden. Bei Übernahme und Rückgabe des
Mietobjekts sind etwaige Mängel oder Schäden sofort der Verwaltung zu
melden und schriftlich bestätigen zu lassen.
i) Zur Grundreinigung
Zur Grundreinigung zählen die
Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller Räume, so dass das
Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. (auch wenn die Endreinigung
in der Reiseleistung enthalten oder gesondert zu bezahlen ist). Die
Endreinigung umfasst zusätzlich u.a. die gründliche Reinigung von
Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC.
j) Sämtliche Angaben im Prospekt bzw. auf der Homepage stellen
Beschaffenheitsangaben dar und sind keine Garantien, soweit nicht
ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
4.a. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,
Rücktritt (gilt nicht bei Rücktritt gem. Zf. 5). Bei Rücktritt wird
zusätzlich zur Buchungsgebühr eine Stornogebühr in Höhe von 10% des
Reisepreises, mindestens € 25,- fällig, es sei denn, die
Bearbeitungsgebühr ist nachweislich geringer. Bei Rücktritt vom 90. Tag
bis 30. Tag vor Mietbeginn wird zusätzlich die Hälfte des Reisepreises
berechnet. Bei einem späteren Rücktritt muss der gesamte Reisepreis
bezahlt werden.
4.b.
1. Erhält der Eigentümer die schriftliche Annullierung früher
als 6 Wochen vor dem Anreisedatum, wird der bereits bezahlte Betrag bis
auf die Kosten für den Annullierungsvertrag und die Buchungsgebühr
rückerstattet. 2. Erhält der Eigentümer die Annullierung innerhalb der
letzten 6 Wochen vor Anreisedatum erhält der Kunde, bis auf 20%
Selbstbehalt. Berechtigte Rücktrittsgründe: - schwere Krankheit oder Unfall
mit erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung, die einen Reiseantritt
unmöglich machen; Todesfall, Schwangerschaft. Gültig für jeden auf der
Teilnehmerliste angeführten Reisenden - 1b) schwere Krankheit, Unfall
mit erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Todesfall eines nahen
Verwandten wie Vater, Mutter, Ehepartner, Schwester, Bruder oder Kind.
Gültig für jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden Die oben
angeführten Rücktrittsgründe müssen innerhalb von 6 Wochen vor
Reiseantritt an uns weitergeleitet werden. Die Reiserücktrittsgründe
sind mittels Attest oder anderer Urkunden unverzüglich - spätestens aber
14 Tage nach Bekanntgabe des Rücktrittgrundes dem Vermieter
nachzuweisen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben
sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
6. Gewährleistung
Beschwerden oder Mängelrügen teilen Sie uns bitte unverzüglich nach der
Ankunft mit, so dass diese abgeschafft werden. Wir sind berechtigt,
Abhilfe durch eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen,
es sei denn, dies erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.
7. Mängel
Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) verlangen oder kündigen, wenn trotz fruchtlosen
Abhilfeverlangens die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
8. Mitwirkungspflicht
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei
eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich
insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen
Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B.
nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind,
wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige
bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden..
9. Haftung
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit wir einen Schaden Ihrerseits weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig noch dadurch herbeigeführt haben, dass
eines unserer vertretungsberechtigten Organe gegen eine
Vertragsverpflichtung schuldhaft verstoßen hat. Für Leistungsstörungen,
deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere
bei Krieg, Streik und Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien,
hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen usw. sowie für
Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und
Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann
keine Haftung übernommen werden, insbesondere, wenn diese Störungen
durch Höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt
sind. In vorbezeichneten Fällen höherer Gewalt können Sie jedoch
verlangen, dass die Reiseleistungen den geänderten Verhältnissen
angepasst werden, soweit dies möglich und uns zumutbar ist. Wir
empfehlen den Abschluss einer Reisediebstahls-, Krankheits- und
Unfallversicherung. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. Wir haften
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremd- oder Zusatzleistung lediglich vermittelt.
10. Paß-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einreise benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder
Personalausweis. Visa und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation vom Hüttendorf Carpe Diem bedingt sind.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche
gilt für die hier aufgeführten Reisebedingungen.
a) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den
vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 10 nicht verbunden.
12. Allgemeines
Alle Angaben entsprechen dem Stand 05/2007. Ab diesem Zeitpunkt
verlieren alle vorangegangenen Ausschreibungen ihre Gültigkeit. Alle
Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Druckfehler und
Irrtümer vorbehalten.
13. Veranstalter
Ludwig Mack |